Landesjugendordnung der DLRG-Jugend Schleswig-Holstein e.V.
Ordnung muss sein!
Deshalb hat die DLRG-Jugend Schleswig-Holstein eine Landesjugendordnung. In dieser wird geregelt, wer zur DLRG-Jugend gehört, welche Ziele die DLRG-Jugend verfolt, welche Organe sie besitzt, welche Zuständigkeiten diese haben und wie sie zusammenwirken um die Ziele zu verwirklichen. Beispielweise ist in der Landesjugendordnung geregelt, dass der Landesjugendtag alle vier Jahre tagt und auf diesem die Delegierten der Kreis- bzw. Ortsverbände den Landesjugendvorstand wählen. Unsere Landesjugendordnung wurde zuletzt auf dem Landesjugendtag 2017 geändert und ist im März 2017 in Kraft getreten. Falls du einen Blick in die Landesjugendordnung werfen willst, kannst du sie hier herunterladen.
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Landesjugendordnung der DLRG-Jugend Schleswig-Holstein vom 26.04.2017
